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COVID-19Verbands-Info

Praxistaugliche Lösung für unsere Vereine für den Zutritt zu Tennisanlagen

COVID-19Verbands-Info

Die gültigen Regelungen im Sport

Die Infektionszahlen gehen zurück, die Welt des Sports ist in diesen herausfordernden Zeiten auf dem Weg zur Normalität.

Die aktuelle Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass im Tennis Einzel und Doppel im herkömmlichen Sinn, Turniere sowie das Gruppentraining Indoor und Outdoor seit 19. Mai möglich sind. Somit können u. a. die Mannschaftsmeisterschaften Allgemeine Klasse und Senioren in allen Bundesländern ebenso starten wie die Bundesliga Allgemeine Klasse und Senioren.

Das Gesundheitsministerium setzt in dieser Verordnung bis 30. Juni weiters fest, dass die Voraussetzung für das Betreten der nicht öffentlichen Sportstätten in allen Sparten der Sportwelt der "Nachweis einer geringen epidemologischen Gefahr" ist. Das bedeutet, dass man auch die Tennisanlagen nur betreten darf, wenn man getestet, geimpft oder genesen (3G-Regel) ist. Selbsttests auf der Anlage werden ebenso wie Schultests anerkannt, bei Kindern unter 10 Jahren entfällt dieser Nachweis. Durch die 3G-Regel wird der Besuch der Restaurants und die Nutzung der Nassräume und Duschen in den Vereinen wieder möglich.

Der ÖTV und die Landesverbände werden sich weiter intensiv für den Tennissport, die Vereine und Mitglieder einsetzen und weitere Öffnungsschritte einfordern, damit der Tennisbetrieb in diesen herausfordernden Zeiten wieder zur Normalität zurückkehren kann.

Mit heutigem Datum darf Tennis in ganz Österreich wieder indoor wie outdoor in Trainings- oder Wettkampfform gespielt werden. Ganz Tennis Österreich hat sich darauf schon lange gefreut. Eine weitere Erleichterung ist laut der 2. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung vom 19. Mai der Wegfall der Tragepflicht von Masken auf Sportanlagen im Freien. 

Das Betreten der Sportanlage ist ab 19.5. dabei erlaubt, wenn man getestet, geimpft oder genesen ist (3-G Regel). Bei Vereinstennisanlagen ohne Personal vor Ort reicht ein gut sichtbarer Aushang oder Anschlag bzw. eine Vorab-Information per Mail an die Mitglieder mit Hinweis auf diese Regel.

Wir zählen auf die Eigenverantwortung der Mitglieder. Haltet bitte im Fall einer behördlichen Kontrolle immer einen entsprechenden Nachweis bereit.

Personen, die die Sportstätte betreten, müssen sich selbstständig in einer Kontaktliste erfassen. Das kann beispielsweise durch Eintragung in eine aufliegende Besucherliste mit Kontaktdaten und Unterschrift erfolgen.

Wie bei allen anderen Anlagen und Lokalen, auf denen viele Menschen zusammentreffen können, stellt auch auf Sportanlagen der Nachweis Geimpft-Genesen-Getestet eine Sportausübung ohne erhöhte Infektionsgefahr sicher. Das europaweit führende österreichische System an kostenlosen Testmöglichkeiten schafft die Voraussetzung dafür.

„Ich freue mich, dass damit praxistaugliche Lösungen für die Öffnung unserer 1.700 Tennisvereine gefunden werden konnten“, sagt ÖTV-Präsident Magnus Brunner. „Damit steht einer schönen und sicheren Tennissaison nichts mehr im Weg!“

Eine weitere Erleichterung ist laut der 2. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung vom 19. Mai der Wegfall der Tragepflicht von Masken auf Sportanlagen im Freien.

Nachstehend findet ihr den Link zu den aktuellen Corona-Verhaltensregeln. Weiters findet ihr die auch in ausgedruckter Form im Schaukasten am Clubhaus.

https://www.oetv.at/fileadmin/oetv/public/Diverses/Covid-19-Dokumente/flyer_corona-verhaltensregeln_lq.pdf



User ImageAdi Weinzer, 19. Mai 2021